- Erlaubniskartelle
- ⇡ Deutsches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Erlaubniskartell — Unter einem Erlaubniskartell versteht man den Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Unternehmen gleicher Produktions oder Handelsstufe (Kartell), der vom grundsätzlichen Kartellverbot durch Genehmigung der Kartellbehörde ausgenommen ist.… … Deutsch Wikipedia
Kartell — Oligopol * * * Kar|tẹll 〈n. 11〉 1. 〈urspr.〉 Kampfordnung beim Turnier 2. 〈dann〉 schriftliche Herausforderung zum Zweikampf 3. 〈heute〉 3.1 Zusammenschluss von Firmen des gleichen Wirtschaftszweiges, die jedoch selbstständig unter ihrem Namen… … Universal-Lexikon
Kartell: Grundlagen — Koordinieren mehrere konkurrierende Unternehmen ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den Wettbewerb auszuschalten, liegt eine kollektive horizontale Wettbewerbsbeschränkung vor. Beruht die Verhaltenskoordinierung der rechtlich… … Universal-Lexikon
Kartellverbot — Verbot von ⇡ Kartellen. Nach dem Kartellrecht zu unterscheiden: (1) Verträge zu einem gemeinsamen Zweck, gegen die sich das K. richtet; (2) sonstige Verträge, die ebenfalls grundsätzlich verboten sind. Art. 81 EG Vertrag fasst beide Arten von… … Lexikon der Economics