Erlaubniskartelle

Erlaubniskartelle
Deutsches Kartellrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kartellverbot — Verbot von ⇡ Kartellen. Nach dem Kartellrecht zu unterscheiden: (1) Verträge zu einem gemeinsamen Zweck, gegen die sich das K. richtet; (2) sonstige Verträge, die ebenfalls grundsätzlich verboten sind. Art. 81 EG Vertrag fasst beide Arten von… …   Lexikon der Economics

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